Was genau verändert sich nach 2018?
Die Steuerbegünstigung auf LPG wurde bis Ende 2022, für Erdgas bis 2026 verlängert
Hier finden Sie eine Übersicht über die Entwicklung der Besteuerung von Autogas bis 2022.
Die Entscheidung über die Weiterverlängerung der Steuerbegünstigung für Autogas ist nun positiv von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages beschieden worden. Das Gesetzgebungsverfahren ist nach der entscheidenden Finanzausschusssitzung des Bundestages seit gestern abgeschlossen (Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes). Autogas wird gottlob bis 2022 weiterhin steuerbegünstigt verkauft.
Nach Aussage von Lothar Binding, dem finanzpolitischen Sprecher sowie Christian Petry und Andreas Rimkus, den zuständigen Berichterstattern der SPD-Bundestagsfraktion sowie Arno Klare werden Erdgas und Autogas definitiv weiter steuerlich begünstigt.
Dabei sieht das nunmehr am 01. Juni verabschiedete Gesetz allerdings eine unterschiedliche Länge der Begünstigung von Erdgas und Autogas vor. Autogas wird bis Ende 2022, Erdgas als Kraftstoff etwas länger bis 2026 begünstigt.
Einige Geschäftsführer aus der Flüssiggaswirtschaft zeigten sich in ersten Stellungnahmen erfreut über den Ausgang des Verfahrens. „Die Entscheidung des Finanzausschusses sendet ein eindeutiges Signal, dass Autogas im Mobilitätsmarkt der Zukunft als schadstoffarmer und bezahlbarer alternativer Kraftstoff auch weiterhin eine große Bedeutung zukommen wird“, kommentierte beispielsweise Uwe Thomsen, Geschäftsführer der Propan Rheingas GmbH & Co.KG. in Brühl. Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) äußerte sich erfreut: „Angesichts der Umweltdiskussionen ist es ein notwendiger Schritt, diesem erfolgreichen alternativen Antriebskonzept weiter Vorschub zu leisten“, begrüßte Christoph Konrad, Berlinrepräsentant des ZDK, die erfolgreiche Abwehr des alten Gesetzentwurfes von Bundesfinanzminster Wolfgang Schäuble. Autogas habe ein erhebliches Reduzierungspotenzial beim klimaschädlichen Kohlendioxid. Zu Wort meldete sich ebenfalls Elmar Kühn, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der mittelständischen Mineralölhändler (UNITI): „Die degressiv ausgestaltete Verlängerung der Steuerermäßigung für Autogas über 2018 hinaus schafft Planungssicherheit für Unternehmen und Verbraucher. Es ist aus klimapolitischen und Verbraucherschutzgründen vernünftig, nicht nur die Steuerermäßigung für Erdgas zu verlängern, sondern auch Autogas als Europas wichtigsten alternativen Kraftstoff weiter zu unterstützen."
Wie aus einer Pressemitteilung des Bundestages hervorgeht, werden die Steuerausfälle durch die verlängerte Steuerermäßigung für LPG im Jahr 2019 auf 105,6 Millionen Euro beziffert. 2020 werden 79,2 Millionen, 2021 52,8 Millionen und 2022 noch 26,6 Millionen erwartet. Dabei war im Ursprungsentwurf bereits vorgesehen, die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas, also CNG, und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu verlängern, jedoch ab 2024 schrittweise abzusenken. Diese Regelung wurde beibehalten
Besonders die SPD-Abgeordneten wollten mit der Verlängerung ein Signal setzen, so Binding, dass Gaskraftstoffe "kurz- und mittelfristig eine wichtige Rolle" bei der Energiewende spielen sollen. "Wir geben den Bürgern damit Plangunssicherheit." Auch mehrere CDU-Politiker hatten sich im Vorfeld der Ausschusssitzung für eine Weiterverlängerung der Steuerbegünstigung für Autogas ausgesprochen.
Der unsprüngliche Gesetzentwurf von Bundesfinanzminster Wolfgang Schäuble sah vor, die Steuerbegünstigung für Autogas ab 1.1.2019 ganz zu streichen.
Das Gesetz wrude nunmehr am Donnerstag, dem 1. Juni 2017 abends, im Deutschen Bundestag beschlossen.
(Quelle: autogas-journal)